Jugendhilfeplanung
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner
Jugenhilfeplanung
Sachbearbeiter
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiter
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81 2558
Fax: 02681/81 2501
E-Mail: bjoern.heinz@kreis-ak.de
Raum: 07
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Fax: 02681/81 2501
E-Mail: bjoern.heinz@kreis-ak.de
Raum: 07
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
beschreibung
Die in § 80 Sozialgesetzbuch VIII festgeschriebene Planungsverantwortung der Jugendämter wird wahrgenommen durch die Jugendhilfeplanung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe besteht diese aus einem Dreischritt von Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanung. Neben dem Jugendhilfeausschuss und weiteren Planungsverantwortlichen ist eine Fachkraft des Jugendamtes permanent damit beschäftigt, die Angebotsstruktur für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien im Landkreis Altenkirchen weiter zu entwickeln.